Marktordnung Flohmarkt Huygensplatz

Marktordnung Flohmarkt Huygensplatz

Marktordnung Huygensplatz Leipzig

§1 Allgemeine Hinweise

An den durch Gatefold’s Paradise (Veranstalter) veranstalteten Flohmärkten können sowohl Anbieter mit Gewerbeschein oder Reisegewerbe als auch Bürger ohne gewerbliche Legitimation teilnehmen. Der Anbieter ist selbst dafür verantwortlich, alle erforderlichen behördlichen Genehmigungen für sein Gewerbe im Rahmen der Marktveranstaltungen einzuholen.

Standplätze können ausschließlich über den Onlineshop des Veranstalters auf www.lyniv.de/products/laufmeter-ohne-pkw gebucht werden, eine Reservierung via Telefon/E‑Mail ist nicht möglich.

Fahrende Anbieter mit Angeboten für Imbiss, Getränke und sonstige Versorgung können nur auf Anfrage und mit gesondertem Vertrag am Markt teilnehmen.

Alle nachfolgenden Festlegungen sind für alle am Markt teilnehmenden Personen bindend. Bei Nichtbefolgung kann durch den Veranstalter eine Teilnahme am Markt untersagt werden bzw. ein Platzverweis/Hausverbot ausgesprochen werden.

Der Verkauf von Neuware sowie sogenannten Mysterypacks sind ausdrücklich untersagt!

§ 2 Verbindlichkeit der Termine

Die Termine sind für den Veranstalter unverbindlich, und der Anbieter kann keine Schadensersatzansprüche für abgesagte oder verlegte Veranstaltungen geltend machen.

§ 3 Ausfall und Verlegung von Terminen

Der Veranstalter haftet nicht für den Ausfall von Veranstaltungen, außer bei grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Handeln.

§ 4 Umbuchung oder Ersatztermine

Der Veranstalter kann bereits gebuchte Termine verlegen und muss dem Anbieter einen Alternativtermin innerhalb von zwölf Wochen anbieten. Der Anbieter hat bei Nichtwahrnehmung Anspruch auf Rückerstattung des Mietpreises

§ 5 Standplatzbuchung und Zahlmethoden

Standplätze sind ausschließlich über den Onlineshop auf der Webseite www.lyniv.de/huygensmarkt per Vorkasse verbindlich buchbar, Reservierungen sind nicht möglich.

Standplätze sind ab 7,50 Euro (inkl. 19 % MwSt.) pro Laufmeter buchbar.

Die Standmiete ist im Vorfeld des Marktes per Überweisung auf das Veranstalterkonto zu entrichten (innerhalb von 3 Kalendertagen nach Bestellung). Bei Zahlungsverzug wird die Bestellung automatisch aus dem System gelöscht. Es wird keine Zahlungserinnerung versandt!

Die per E‑Mail automatisch zugesandte Zahlungsbestätigung/Rechnung ist am Markttag mitzuführen und bei Verlangen vorzuzeigen.

§ 6 Falsche Angaben bei Buchung

Die vom Anbieter gemachten Angaben zu Standgröße und Warensortiment sind Grundlage der Buchungsbestätigung. Werden bei der Nachprüfung durch die Mitarbeiter des Veranstalters Abweichungen festgestellt, erfolgt eine Nachberechnung auf Grundlage der vor Ort geltenden Preise bzw. kann vor Ort ein Ausschluss vom Markt erfolgen.

§ 7 Preise und Buchungsoptionen 

Standplätze sind grundsätzlich erst ab 3 laufenden Metern buchbar.

Die garantierte Aufbautiefe beträgt je nach Standort maximal 2,5 bis 4,00 Meter. Mitgebrachte Pavillons und/oder hinter dem Stand abgestellte Fahrzeuge, werden in die verfügbare Standtiefe mit einberechnet.

Preise pro lfd. Meter & Tag

Freifläche: 7,50 Euro inkl. 19% MwSt.

Buchungsoptionen

  • 1 lfd. Meter
  • 2 lfd. Meter
  • 3 lfd. Meter
  • 4 lfd. Meter
  • 5 lfd. Meter

Buchungsoptionen mit PKW am Stand

  • 2 lfd. Meter (mit 1 PKW am Stand bis max. 4,5 Meter Fahrzeuglänge)
  • 3 lfd. Meter (mit 1 PKW am Stand bis max. 4,5 Meter Fahrzeuglänge)
  • 4 lfd. Meter (mit 1 PKW am Stand bis max. 4,5 Meter Fahrzeuglänge)
  • 5 lfd. Meter (mit 1 PKW am Stand bis max. 4,5 Meter Fahrzeuglänge)
  • 6 lfd. Meter (mit 1 PKW am Stand bis max. 4,5 Meter Fahrzeuglänge)
  • 7 lfd. Meter (mit 1 PKW am Stand bis max. 4,5 Meter Fahrzeuglänge)
  • 8 lfd. Meter (mit 1 PKW am Stand bis max. 4,5 Meter Fahrzeuglänge)

Prüfen Sie im Vorfeld der Buchung bitte genau die in Ihrem Fahrzeugschein angegebene Fahrzeuglänge. Diese darf die gebuchte Fläche nicht überschreiten!

Größere Fahrzeuge (Wohnwagen, Sprinter etc.) müssen dem Veranstalter im Vorfeld angezeigt werden.

§ 8 Stromanschluss

Stromanschlüsse stehen auf dem Marktgelände nicht zur Verfügung. Das Mitbringen von Akku betriebenen Stromgeneratoren ist erlaubt.

§ 9 Absage durch den Anbieter/Händler

Vorab: Die Flohmärkte auf dem Huygensplatz finden grundsätzlich bei jedem Wetter statt, es sei denn, es werden offizielle schwere Unwetterwarnungen durch den Deutschen Wetterdienst herausgegeben.

Bei Absage durch den Anbieter gelten unsere Richtlinien für Rückerstattungen und Rückgaben.

Müssen Termine seitens des Veranstalters abgesagt werden, erfolgt eine Erstattung der bereits gezahlten Standgebühr. Veranstalter und Anbieter können sich darüber hinaus darauf verständigen, die bereits gezahlte Standmiete auf einen anderen Markt des laufenden Kalenderjahres zu übertragen.

§ 10 Marktzeiten

Die Marktzeiten sind von 09 bis 17 Uhr.

§ 11 Einweisung, Standaufbau

Der Aufbau ist am Veranstaltungstag in der Zeit zwischen 6:00 Uhr und 8:30 Uhr möglich.

Das erstmalige Befahren des Marktgeländes ist erst nach Aufforderung und nur in Begleitung eines Marktmitarbeiters gestattet! Es herrscht Schrittgeschwindigkeit!

Alle Anbieter haben nach dem Erreichen ihres Standplatzes sofort die Zufahrtswege für nachfolgende Fahrzeuge freizuhalten. Der Anbieter ist weiterhin dazu verpflichtet, Notausgänge, Ein- und Ausgänge, Rettungswege und andere sicherheitsrelevante Bereiche freizuhalten.

§ 12 Standabbau

Der Flohmarkt soll bis Marktende für Besucher attraktiv sein, daher ist ein vorzeitiger Standabbau vor 16:30 Uhr nicht gestattet.

Bei Zuwiderhandlungen kann Marktverbot erteilt.

Bis spätestens 2 Stunden nach offiziellem Marktende muss jeder Anbieter seinen Stand vollständig geräumt haben. Ein vorübergehender Verbleib von Fahrzeugen, Anhängern, Wohnwagen, Ausrüstungen o. ä. ist nicht gestattet.

§ 13 Müll und Restware

Der Anbieter ist verpflichtet, seinen Standplatz sauber zu halten. Hierzu hat er alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, einschließlich der Abfallentsorgung und gegebenenfalls dem Unterlegen des Standes. Jeder Anbieter hat seinen Standplatz in einem sauberen Zustand zu verlassen und seinen Müll eigenständig zu entsorgen.

Ein Belassen von restlicher Ware und Müll am Stand bzw. auf dem Marktgelände ist ausdrücklich verboten!

Anbietern, die ihren Standplatz nicht ordnungsgemäß verlassen, kann eine weitere Teilnahme an den Folgemärkten untersagt werden.

§ 14 Fremdwerbung

Die Verteilung von Werbematerialien aller Art durch Personen oder Firmen ohne Genehmigung ist grundsätzlich nicht gestattet, kann aber mit dem Veranstalter vereinbart werden (Preise auf Anfrage).

Bei Verteilung ohne Genehmigung kann dem Verteiler Hausverbot erteilt werden. In jedem Fall aber wird eine Abmahngebühr in Höhe der Kosten für eine genehmigte Verteilung fällig.

§ 15 Handelsverbote

Untersagt ist das Anbieten von Waren, deren Handel aufgrund gesetzlicher Regelungen beschränkt oder untersagt ist. Im Marktverkehr besteht Handelsverbot für alle Gegenstände, die unter die Neuregelung des Waffengesetzes fallen.

Verboten sind insbesondere

Rauschmittel, Tiere, Waffen jeglicher Art, pornographische Produkte/Inhalte, Artikel aus der NS-Zeit, Artikel mit gewaltverherrlichenden oder extremistischen Inhalten sowie Artikel, die gegen Zoll- und Urheberrecht verstoßen.

Glücksspiele jeglicher Art sowie religiöse oder parteiliche “Werbung” sind ebenfalls untersagt.

Für die Einhaltung von aktuellen bestehenden gewerberechtlichen Regelungen im Warenverkehr ist jeder Anbieter selbst verantwortlich.

§ 16 Verhalten und Zuwiderhandlungen

Die Bestimmungen dieser Marktordnung sind von allen teilnehmenden Anbietern zu beachten. Zuwiderhandlungen werden durch den Veranstalter geahndet.

Der Veranstalter ist berechtigt:

Personen (Anbieter und Besucher), die erheblich, trotz Mahnung und wiederholt gegen Bestimmungen dieser Marktordnung verstoßen, von der Benutzung oder vom Besuch des Marktes auszuschließen. Personen, die die öffentliche Ordnung und Sicherheit stören, vom Marktgelände zu verweisen. Eine Erstattung der gezahlten Miete erfolgt in diesen Fällen nicht.

Zur Klärung von Sachverhalten ggf. die Polizei einzuschalten. Den Anordnungen des Marktmeisters und Veranstalters ist in jedem Falle Folge zu leisten. Ein Ausschluss von Marktteilnehmern wegen Verstößen gegen die Marktordnung kann mündlich oder schriftlich erfolgen und wird sofort oder zum nächsten Markttag wirksam. Der Ausschluss kann befristet erfolgen. Ausgesprochene Marktverbote werden im Wachbuch nachgewiesen.

§ 17 Mitführen von Hunden

Hunde sind auf dem Gelände gestattet und an der Leine zu führen!

§ 18 Bild‑, Ton- und Filmaufnahmen

Das Fotografieren der Anbieter und deren Waren ohne Genehmigung ist untersagt.

Während des Marktes werden vom Veranstalter zu Werbezwecken Bild- und Filmaufnahmen angefertigt (siehe ausgehängte Datenschutzbestimmungen).

§ 19 Haftung (in Ergänzung zu den §§ 2, 3, 4, 9)

Der Anbieter haftet für alle Schäden, die durch den Betrieb seines Geschäfts entstehen, einschließlich Schäden, die durch seine Erfüllungsgehilfen verursacht werden.

Jeder Teilnehmer und Besucher betritt die Marktfläche auf eigene Gefahr. Der Veranstalter haftet ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.

Für Schäden und Unfälle im Veranstaltungsbereich wird grundsätzlich keine Haftung durch den Veranstalter übernommen.

Mit dem Befahren bzw. Betreten des Marktgeländes gilt diese Marktordnung als anerkannt. Sie ist während der Veranstaltungstage im Marktbüro einsehbar und erhältlich.

§ 20 Allgemeines

Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Marktordnung ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Der Veranstalter I Stand: September 2026


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